Ambulante erzieherische Hilfen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien mit Kindern/ Jugendlichen, welche aus unterschiedlichen Gründen eine intensive und familienunterstützende Hilfe benötigen.
Rechtliche Grundlage: nach § 27 und 31 SGB VIII
Ziele und Aufgaben: Neben der Unterstützung der Familien bei Erziehungsfragen und bei Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen zielt die sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auf die Stärkung/ Wiedergewinnung der Selbsthilfekompetenz sowie der Sicherung der Grundbedürfnisse der jungen Hilfesuchenden ab.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder/ Jugendliche, welche Entwicklungs- und/ oder Verhaltensprobleme aufzeigen und Hilfe und Unterstützung benötigen.
Rechtliche Grundlage: nach § 27 und 30 SGB VIII
Ziele und Aufgaben: Die Erziehungsbeistandschaft zielt klar auf die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und auf die Stärkung positiver Rressourcen ab. Weiterhin soll diese als Vermittlungsfunktion dienen, um vor allem Alltagsprobleme zu bewältigen und die Lösung vom Elternhaus anzustreben.
Diese Nachbetreuung richtet sich an junge Volljährige, welche nach ihrer Heimentlassung in einen eigenen Wohnraum ziehen werden und weiterhin Unterstützung benötigen.
Rechtliche Grundlage: nach § 41 SGB VIII
Ziele und Aufgaben: Auch bei der Nachbetreuung junger Volljähriger wird das Hauptaugenmerk auf die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie auf die Stärkung positiver Ressourcen gelegt. Weiterhin sollen im Rahmen dieser Maßnahme auch die Sozial- und Handlungskompetenzen gefördert und eine Entwicklung hin zum eigenverantwortlichen Handeln angestrebt werden.
Neben der Förderung der Alltagsstruktur sollen auch die Grundbedürfnisse der jungen Menschen gesichert werden.
Deine Ansprechpartnerin
Theresa Weiß
Ambulante erzieherische Hilfen